Offshore-Tauglichkeit

Offshore-Tauglichkeit nach britischen (OEUK, ehemals OGUK) und norwegischen Vorschriften (OLF)

Bei einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden auf einer Offshore-Plattform muss die Tauglichkeit durch einen international akkreditierten Arzt festgestellt werden. Diese Untersuchungen erfolgen dann alle 2 Jahre. Die Bescheinigung wird nach dem Hardanger Abkommen von Norwegen (OLF), England (OEUK) und den Niederlanden (NOGEPA) gegenseitig akzeptiert.

Untersuchungsumfang:

  • Anamneseerhebung mit standardisiertem Fragebogen
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung
  • arbeitsmedizinische Beratung
  • Hörtest
  • Sehtest
  • Lungenfunktionstest
  • Urintest (mit Drogentest)
  • Blutuntersuchung incl. Hep. B-Testung
  • Ruhe-EKG und Belastungs-EKG
  • ggf. Röntgen-Bild des Brustkastens
  • ggf. Impfung

Für Untersuchungen bei bei Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee besteht eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Maritime Medizin (DGMM).

Untersuchungsumfang:

  • Fragebogen
  • Fachärztliche Untersuchung und Beratung
  • Blutuntersuchung
  • Gehör- und Gleichgewichtstest
  • Zahnstatus
  • Urintest
  • Sehtest
  • Lungenfunktionstest
  • EKG
  • Belastungstest Ergometrie