Änderung der Bescheinigungen für arbeitsmedizinische Vorsorgen

GesundheitsmanagementSeit vielen Jahren führen wir arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Auf den dafür erstellten Untersuchungsbescheinigungen wurden die Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen („G-Untersuchungen“) aufgeführt. Durch Veränderungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung werden die Untersuchungsbescheinigungen der geltenden Verordnung angepasst.

Aus den ehemaligen „G-Untersuchungen“ werden nun:

„Anlässe für eine arbeitsmedizinische Vorsorge“.

Die Eignungsuntersuchungen nach G25 (Fahr-und Steuertätigkeiten) und G41 (Absturzgefahr) bleiben davon unberührt. Hier wird auch die Eignung beurteilt, im Gegensatz dazu wird bei den Anlässen ausschließlich die Teilnahme bescheinigt. Dieses war laut Gesetzgeber notwendig, weil die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze nicht ausreichend zwischen Eignung und arbeitsmedizinischer Vorsorge unterschieden haben. Ebenso waren diese Grundsätze keine rechtliche Grundlage für die Untersuchungen.

Wir werden die Untersuchungsbescheinigungen zum 01.01.2016 anpassen. Um es für Sie übersichtlicher zu gestalten, stellen wir Ihnen eine Tabelle zur Verfügung, in der die neuen Anlässe den ehemaligen G-Untersuchungen zugeordnet werden. Sie finden diese Tabelle im Bereich „Downloads“:

Selbstverständlich steht Ihnen unser Team gerne für Fragen zur Verfügung.