Gefährdungsbeurteilung

Die Pflicht des Unternehmers!

In dem Dschungel der Rechtsvorschriften für Arbeitgeber und Unternehmer kommt immer wieder die Frage nach der Gefährdungsbeurteilung (GBU) auf. Sei es die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht, sie beide fordern spätestens nach einem Unfall nach der erstellten Gefährdungsbeurteilung für den betroffenen Arbeitsplatz. Kann diese nicht vorgezeigt werden, oder ist sie unvollständig, kann dies hohe Strafen zur Folge haben, oder im schlimmsten Fall die Arbeit komplett unterbrechen.

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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet nämlich alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen und zu dokumentieren um so festzustellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Und Leitfäden sind für den Unternehmer aufgrund von Zeitmangel oder der vorliegenden Fülle an Informationen nicht immer leicht umzusetzen.

Die AMAS H&S GmbH bietet Ihnen die Abnahme dieser Pflicht und erstellt mittels Begehungen und Besprechungen vor Ort eine Gefährdungsbeurteilung. Diese kann je nach Wunsch oder Forderung durch den Gesetzgeber entweder eine objektorientierte als auch eine arbeitsauflauforientierte GBU sein. Durch die direkte Zusammenarbeit der Fachkäfte für Arbeitssicherheit und der Arbeitsmediziner der AMAS H&S GmbH, kann somit der arbeitsmedizinische Teil mit abgedeckt und eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.